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Genuss, Freude, Wertschätzung – Höchster Genuss aus Passion. Unser Streben nach vollendetem Genuss ist geprägt von der Freude an erlesenen Köstlichkeiten und der besonderen Wertschätzung gegenüber Mensch und Natur.

Kleine Warenkunde

Lucullus-Fruchtaufstriche – was macht sie so besonders?

Wir machen mehr aus frischen Früchten: Unsere köstlichen Fruchtaufstriche bestehen zu 50 % bis 70 % aus sonnengereiften, aromatischen Früchten, kunstvoll verfeinert mit Sahne, Spirituosen, Likören und edlen Gewürzen. Kurze Kochzeiten bei niedrigen Temperaturen sowie ein hoher Fruchtanteil garantieren den unverfälschten fruchtigen Geschmack.

Der Zuckeranteil ist so gewählt, dass er die natürlichen Aromen der frischen Beeren und Früchte optimal unterstützt. Alle Lucullus-Fruchtaufstriche versprechen immer wieder neue und besondere Geschmackserlebnisse.

 

Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich oder Gelee – kennen Sie den Unterschied?

Fruchtig, aromatisch und unglaublich lecker – die meisten von uns lieben die süßen Brotaufstriche. Auf dem Etikett lesen wir die unterschiedlichsten Bezeichnungen: Konfitüre, Gelee, Marmelade oder Fruchtaufstrich. Doch was steckt dahinter? In der Konfitüren-Verordnung der EU ist genauestens geregelt, welcher Begriff für welches Produkt verwendet werden darf.

Konfitüre  und  Konfitüre „extra“

Fruchtaufstrich

Marmelade

Gelee und Gelee „extra“

min. 20%

min. 55%*

min. 35%

min. 55%*

min. 35%

min. 55%*

keine Vorgabe

Marmelade dürfen nur Produkte heißen, die ausschließlich aus Zitrusfrüchten hergestellt werden. Der Fruchtanteil liegt bei mindestens 20%.

Konfitüre kann aus einer oder mehreren Fruchtsorten hergestellt werden. Diese werden durch die Zugabe von Zucker haltbar gemacht. Der Fruchtanteil für Konfitüre „einfach“ muss mindestens 35 % betragen, für Konfitüre „extra“ sind es 45 %.

Gelees werden aus Fruchtsäften ohne jede Zugabe von Fruchtstücken gewonnen. Der Saftanteil von Gelee liegt bei mindestens 35 %, bei Gelee „extra“ sind es 45 %.

Der Begriff Fruchtaufstrich ist nicht durch die Konfitüren-Verordnung festgelegt. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zum Frucht- und Zuckergehalt. Sie dürfen also – anders als Marmelade und Co. – mehr Frucht und weniger Zucker enthalten.

* Marmeladen, Konfitüren und Gelees müssen mindestens 55 % Gesamtzucker enthalten, je niedriger der Frucht- oder Saftanteil, desto mehr Zucker ist enthalten.

Sortiment

Genuss, Freude, Wertschätzung – Höchster Genuss aus Passion. Unser Streben nach vollendetem Genuss ist geprägt von der Freude an erlesenen Köstlichkeiten und der besonderen Wertschätzung gegenüber Mensch und Natur.

Entdecken Sie mit Lucullus-Gourmetprodukten die kulinarische Seite des Lebens. Genießen Sie das Besondere und erleben Sie raffinierte Kompositionen, einzigartig aromatisch im Geschmack.

Verwöhnen Sie Ihre Lieben, gute Freunde oder einfach sich selbst mit genussvollen Erlebnissen aus unserem Sortiment. Lassen Sie sich von der Vielfalt unserer kreativen Variationen überraschen – jeden Tag aufs Neue!

Kleine Warenkunde

Lucullus-Fruchtaufstriche – was macht sie so besonders?

Wir machen mehr aus frischen Früchten: Unsere köstlichen Fruchtaufstriche bestehen zu 50 % bis 70 % aus sonnengereiften, aromatischen Früchten, kunstvoll verfeinert mit Sahne, Spirituosen, Likören und edlen Gewürzen. Kurze Kochzeiten bei niedrigen Temperaturen sowie ein hoher Fruchtanteil garantieren den unverfälschten fruchtigen Geschmack. Der Zuckeranteil ist so gewählt, dass er die natürlichen Aromen der frischen Beeren und Früchte optimal unterstützt. Alle Lucullus-Fruchtaufstriche versprechen immer wieder neue und besondere Geschmackserlebnisse.

 

Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich oder Gelee – kennen Sie den Unterschied?

Fruchtig, aromatisch und unglaublich lecker – die meisten von uns lieben die süßen Brotaufstriche. Auf dem Etikett lesen wir die unterschiedlichsten Bezeichnungen: Konfitüre, Gelee, Marmelade oder Fruchtaufstrich. Doch was steckt dahinter? In der Konfitüren-Verordnung der EU ist genauestens geregelt, welcher Begriff für welches Produkt verwendet werden darf.

Marmelade

 

Marmelade dürfen nur Produkte heißen, die ausschließlich aus Zitrusfrüchten hergestellt werden. Der Fruchtanteil liegt bei mindestens 20%.

min. 20%

min. 55%*

Konfitüre  und  Konfitüre „extra“

 

Konfitüre kann aus einer oder mehreren Fruchtsorten hergestellt werden. Diese werden durch die Zugabe von Zucker haltbar gemacht. Der Fruchtanteil für Konfitüre „einfach“ muss mindestens 35 % betragen, für Konfitüre „extra“ sind es 45 %.

min. 35%

min. 55%*

Gelee und Gelee „extra“

 

Gelees werden aus Fruchtsäften ohne jede Zugabe von Fruchtstücken gewonnen. Der Saftanteil von Gelee liegt bei mindestens 35 %, bei Gelee „extra“ sind es 45 %.

min. 35%

min. 55%*

Fruchtaufstrich

 

Der Begriff Fruchtaufstrich ist nicht durch die Konfitüren-Verordnung festgelegt. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zum Frucht- und Zuckergehalt. Sie dürfen also – anders als Marmelade und Co. – mehr Frucht und weniger Zucker enthalten.

keine Vorgabe

keine Vorgabe

* Marmeladen, Konfitüren und Gelees müssen mindestens 55 % Gesamtzucker enthalten, je niedriger der Frucht- oder Saftanteil, desto mehr Zucker ist enthalten.